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Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Miete unserer Ferienwohnung und Ferienhaus

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die vom Mieter schriftliche, oder mündliche Bestätigung beim Vermieter eingetroffen ist (dies gilt auch bei elektronischer Sendung, Bildschirmarbeitsplatz). Die Anzahlung und die Restzahlung werden schriftlich festgehalten. Trifft die schriftliche Bestätigung oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Heizung) sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und einwandfreien Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.

4. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

5. Stornierung

Egal wann eine Stornierung erfolgt, der Mietpreis ist abzüglich 10 % zu zahlen.

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn eine Ferienwohnung, oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an.

Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet.

Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen einer Ferienwohnung, oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

Weitere wichtige Informationen bei Stornierungen entnehmen Sie bitte aus den folgenden Dokumenten (Downloads).

Verwenden Sie bitte bei einer eventuellen Stornierung unsere Vorlage.

Download
Stornierungs- Übersicht, einer der Vertragspartnern, rechtlich gesehen.
Stonierungen.pdf (275.53KB)


Stornierungsvorlage
Bitte ausfüllen und an das eifelstuebchen, Sven Crombach per E-Mail, oder mit der Post senden.
Vorlage Stornierung.pdf (99.64KB)


6. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

Die Mieter und seine Begleitperson haften in vollem Umfang für selbst verursachte Schäden am Inventar oder am Objekt, der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus.

Eventuelle Schäden oder Verunreinigungen, melden Sie bitte sofort an Angelika Babel 01707509493.

Diese Schäden können in der Regel über die private Haftpflicht reguliert werden.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Deutsches Recht ist anwendbar